Willkommen bei Reindl!

Reindl, Ihr verlässlicher Partner für Berufsbekleidung, Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Seit über 60 Jahren erfüllen wir individuelle Bekleidungswünsche für das Bauwesen, für Industrie und Gewerbe sowie für den Pflegebereich
ebenso wie Arbeitsbekleidung für den Freizeitbereich. Gerne individualisieren wir Ihre Schutzausrüstung mit Ihrem Firmenlogo, Namen etc.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und öffentliche Institutionen (b2b)


Sie erreichen uns unter unseren normalen Bürozeiten Montag bis Donnerstag  07:00 - 12:00 und 12:30 - 15:30 Uhr  |  Freitag  07:00 - 12:30 Uhr.

 Öffnungszeiten WERKSVERKAUF:

Montag / Donnerstag:  07:30 - 12:00 |13:00 - 15:30 Uhr

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Warnhinweis zu Angeboten für Atemschutzmasken

Werte Kunden,

wir erhalten in den letzten Tagen eine Vielzahl von Angeboten für angeblich zugelassene Atemschutzmasken mit Zertifikaten von Prüfinstituten, die keine Zulassung haben, Schutzmasken zu prüfen. Daher veröffentlichen wir diesen Warnhinweis.

Den aktuellen Liefetengpass an Atemschutzmasken nutzen Geschäftemacher aus. Und: Nicht jeder Importeur weiß was er tut, selbst wenn er im guten Glauben angeblich geprüfte Schutzmasken von irgendeiner Firma in Asien oder sonst wo einfliegen lässt.

Daher sollten Sie auch in dieser Situation folgende Vorsichtsmaßnahmen beachten:

1. Wenn Sie von einem Unternehmen kaufen, das seinen Sitz außerhalb der EU hat, so haften Sie bzw. Ihr Unternehmen im vollem Umfang für die Funktion der Masken. Ein Zertifikat einer asiatischen Firma befreit Sie nicht von dieser Haftung, selbst wenn das Zertifikat von einem renommierten Prüfinstitut stammt. Achten Sie also darauf, WER Ihnen den Schutzartikel anbietet.

2. Wenn Sie Schutzmasken selbst herstellen, egal ob als Industrieunternehmen oder in Heimarbeit, so haften Sie ebenfalls im vollem Umfang für die Funktion der Masken. 

3. Wenn Sie Masken von Firmen angeboten bekommen, für die Sie nicht die Hand ins Feuer legen können, so verlangen Sie UNBEDINGT eine EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG. Aus dieser Erklärung können Sie erkennen, wer die Funktionstüchtigkeit des Schutzartikels sicher stellt. Diese MUSS von einem, in der EU ansässigen Unternehmen ausgestellt sein. Wenn Sie diese Konformitätserklärung nicht bekommen, oder sie von einem Unternehmen außerhalb der EU stammt, dann haben Sie es wahrscheinlich mit einem Laien oder einem Betrüger zu tun. 

Details zu den Ausführungen finden Sie in der EU-Verordnung 2016/425 insb. im Artikel 8, 10 und 12, ein Muster für eine zulässige Konformitätserklärung finden Sie im Anhang IX

Es gelten folgende Normen für sichere Masken:

EN 149:2001 + A1 2009: Atemschutzgeräte – filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln
• FFP-2 mit einer Filterleistung von mindestens 94%
• FFP-3 mit einer Filterleistung von mindestens 99%

Für den medizinischen Bereich wird FFP-2 bzw. FFP-3 empfohlen, da nur diese Version gegen Viren und Bakterien schützt. FFP-3 schützt sicherlich besser und wird auch gegen SARS, MERS und CORONA empfohlen, aber es ist derzeit fast unmöglich solche Masken zu bekommen. Zudem ist die Maske nicht geeignet über einen längeren Zeitraum getragen zu werden.

3M, einer der anerkanntesten internationalen Schutzmaskenspezialisten, weist in seinem Tech Bulletin 1 / 2020 darauf hin, dass auch die Standards

  • N95 (United States NIOSH-42CFR84)
  • KN95 (China GB2626-2006)
  • P2 (Australia/New Zealand AS/NZA 1716:2012)
  • Korea 1st class (Korea KMOEL - 2017-64)
  • DS (Japan JMHLW-Notification 214, 2018)

sehr ähnliche Leistungswerte wie FFP2-Masken nach Europäischem Standard EN 149-2001 haben.

Und bitte beachten Sie: Nicht jedes Produkt, das mit FFP oder einer anderen Schutzklasse beschriftet ist, schützt auch tatsächlich! Hüten Sie sich von dubiosen Gelegenheitsangeboten!

ÖFFNUNGSZEITEN BÜRO:

Reindl Gesellschaft m.b.H. Gewerbepark 6, 4762 Sankt Willibald, Österreich

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